
Diese erhalten Sie bei Bedarf bei Ihrem HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Neurologen, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder Hausarzt.
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Bitte beachten Sie, dass die Heilmittelverordnung zum Beginn der Therapie nicht älter als 10 Tage ist.
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Sollten Sie Fragen zum Thema „Heilmittelverordnung“ haben, berate ich Sie gerne.
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