Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr wird eine Zuzahlung von 10% vorgesehen, zuzüglich der Verordnungsgebühr von 10€ (§61 SGB V – Zuzahlung). Kinder sind immer zuzahlungsbefreit.
Auch bei Erwachsenen besteht die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung. Informationen dazu erhalten sie bei Ihrer Krankenkasse.
Als privat versicherter Patient informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenerstattung der logopädischen Behandlung. Jede private Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine logopädische Therapie in einem unterschiedlichen Umfang.