Behandlung

Um Ihnen eine umfangreiche Diagnostik, Beratung und Behandlung anbieten zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung – Muster). 
Diese erhalten Sie bei Bedarf bei Ihrem HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Neurologen, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder Hausarzt. Mit dieser Heilmittelverordnung kontaktieren Sie Ihre Logopädin und vereinbaren einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass die Heilmittelverordnung zum Beginn der Therapie nicht älter als 28 Tage ist. Sollten Sie Fragen zum Thema „Heilmittelverordnung“ haben, berate ich Sie gerne.

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Kostenübernahme

Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr wird eine Zuzahlung von 10% vorgesehen, zuzüglich der Verordnungsgebühr von 10€ (§61 SGB V – Zuzahlung). Kinder sind immer zuzahlungsbefreit.

Auch bei Erwachsenen besteht die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung. Informationen dazu erhalten sie bei Ihrer Krankenkasse.

Als privat versicherter Patient informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenerstattung der logopädischen Behandlung. Jede private Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine logopädische Therapie in einem unterschiedlichen Umfang.

Da es sich um eine Bestellpraxis ohne lange Wartezeiten handelt, müssen Termine, die nicht wahrgenommen werden können, mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn telefonisch abgesagt werden! Sie geben mir damit die Möglichkeit Ihren Termin anderweitig vergeben zu können. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen anderenfalls die zu diesem Termin vorgesehene Behandlungszeit privat in Rechnung stellen muss! Kurzfristige Absagen von Montagsterminen erfolgen über den Anrufbeantworter des Festnetzanschlusses der Praxis. 

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